Gesetzliche Grundlagen
Eine Reihe von Gesetzen (Epidemiegesetz, Tuberkolosegesetz, AIDS-Gesetz, Geschlechtskrankheitengesetz) dient der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten in Österreich.
Diese Gesetze regeln, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod der Meldepflicht unterliegen.
Jede:r Ärzt:in sowie jedes Labor, welche:r eine meldepflichtige Krankheit diagnostizieren, sind voneinander unabhängig zur Meldung verpflichtet! Das bedeutet, dass gegebenenfalls zwei Meldungen über denselben Fall abgegeben werden müssen.